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Mitteilungen

Sturmwarnung … mit Bedacht

By 5. Dezember 2013No Comments

Sehr geehrte Eltern,
liebe volljährige Schüler/innen,

die Unwetterwarnung der Senatsbildungsverwaltung (siehe unten oder auch www.berlin.de/sen/bjw) bezieht sich auf die derzeitige Wetterprognose.

Ich möchte Sie bitten, am Freitag entsprechend den am Morgen wirklich vorliegenden Wetterverhältnissen und natürlich unter dem Aspekt der Sicherheit, verantwortungsvoll über den Schulbesuch zu entscheiden, da durch Freistellungen aus sportlichen Gründen, bereits für die nächste Woche geplanten Exkursionen und dem Semesterschluss 2. Kurssemester eine große zeitliche Belastung entstehen könnte.

Bitte sehen Sie von Anrufen im Schulsekretariat ab, da wir die Entscheidung nicht abnehmen können.

Der Nachschreibetermin am Samstag, den 7.12.2013, ist selbstverständlich verbindlich.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Gießler
Schulleiterin

Die aktuelle Unwetterwarnung gilt auch für Freitag, dem 06.12.2013. Es muss mit orkanartigen Böen sowie mit Schnee- und Graupelschauern gerechnet werden. Für Freitag gelten folgende Regelungen und Empfehlungen:

Die Schulen bleiben grundsätzlich geöffnet und bieten Unterricht und Betreuung im vorgesehenen Rahmen an.

Den Erziehungsberechtigten wird aufgrund der Unwetterwarnung freigestellt, ob sie ihre Kinder am 06.12.2013 zur Schule schicken. Insbesondere bei schwierigen Witterungssituationen entscheiden sie über die Teilnahme am Schulunterricht. Volljährige Schüler entscheiden in eigener Verantwortung. Im Zweifel geht die Sicherheit vor. Das heißt, Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulen wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können oder diese vorzeitig verlassen, gelten als entschuldigt.

Die Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal sind grundsätzlich verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen.

Treten während des Schulbetriebs Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Schülerinnen bzw. der Beschäftigten auf dem Heimweg erwarten lassen, entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht über eine vorzeitige Beendigung des Schulbetriebs. Minderjährige Schülerinnen und Schüler werden nur nach Hause entlassen, wenn der vorzeitige Heimweg gesichert ist. Ausflüge, Wandertage oder andere Aktivitäten in der Natur sollten auf einen anderen Tag verschoben werden.

Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft http://www.berlin.de/sen/bjw/