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Landessportbund Berlin

Abteilung Leistungssport

Berlin, Januar 2023

Allgemeine und sportliche Kriterien zur Aufnahme und Weiterführung von leistungssport- orientierten Schüler*innen zur Förderung an den Berliner Eliteschulen des Sports

Allgemeine Bemerkungen / Ziele

Das Ziel der Nachwuchs-Leistungssportförderung besteht darin, möglichst viele sportliche Talente in den Vereinen und Verbänden zu erfassen, zu fördern und sie in ihrer leistungssportlichen Entwicklung zu unterstützen. Die Berliner Eliteschulen des Sports leisten einen wesentlichen Beitrag für diese Zielstellung. Das Aufnahmeverfahren für die sportlich talentierten Kinder und Jugendlichen berücksichtigt die Anforderungen der Schule und basiert auf qualifizierten Kriterien und Normen (Richtwerte) in den sportlichen und medizinischen Bereichen.

Diese einheitlichen und transparenten Anforderungen werden von den Trainern, Ärzten und den Schulleitungen bei der Auswahl- und Aufnahmeentscheidung zugrunde gelegt.

Eliteschulen des Sports sind Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung. Die rechtlichen Grundlagen und das Verfahren zur Weiterführung- bzw. des Verlassens von Schülerinnen und Schülern von einer Eliteschule des Sports sind im Gesetz- und Verordnungsblatt der Senats-verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 23.12.2015 festgeschrieben. Spezielle Regelungen hierzu sind auf der Seite 592 unter „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung, der Berufsfachschulverordnung und die Sonderpädagogikverordnung“ definiert. Weitere rechtliche Grundlagen der Arbeit/Aufgaben/Kriterien/Sportarten der Eliteschulen des Sports in Berlin sind in der jeweils geltenden Einrichtungsverfügung für Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geregelt.

Über die an den Eliteschulen des Sports zu fördernden olympischen Sportarten besteht zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SBJF) und dem Landessportbund Berlin (LSB) Übereinkunft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Profilsportarten / Projektsportportarten, weiterhin wird in den abgestimmten Verbandsprojekten (Einzelförderung) der leistungssportliche Nachwuchs gefördert. Weitere Sportarten können nicht berücksichtigt werden.

Profilsportarten sind vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Abstimmung mit den Bundesfachverbänden und dem LSB anerkannte förderungswürdige Sportarten im Leistungssport. Diese Sportarten sind in ein funktionierendes Netz der Landesleistungszentren, der Bundesstützpunkte im Betreuungssystem des Bundesfach-, des Landesfachverbandes, des Olympiastützpunktes und des Zentrums für Sportmedizin eingebunden.

Olympische Einzelsportarten verfügen in der Regel nicht über diese umfassend funktionierenden Strukturen, vor allem nicht in der umfassenden Betreuung und Einbindung in einem Bundes-stützpunkt des Spitzenfachverbandes. Im Nachwuchsleistungssport erfolgreiche Sportarten erhalten auf Antrag der Sportfachverbände und in Übereinstimmung mit dem LSB, der SBJF und der Schule die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen der Schule für die sportliche Ausbildung ausgewählter Talente in eigener Verantwortung zu nutzen.

Für die Bewerber/Schüler/innen und Schüler der Berliner Eliteschulen des Sports, ist es von großer Bedeutung, dass sie und ihre Eltern/Sorgeberechtigten im Vorfeld gut und umfassend über die bevorstehenden schulischen und sportlichen Anforderungen sowie die Zielstellung der jeweiligen schulischen und sportlichen Ausbildungsabschnitte informiert sind.

Der Beginn des sportlichen Auswahlprozesses einschließlich der dazu erforderlichen Informationen an die Eltern/Sorgeberechtigten sollte ein Jahr vor der Einschulung durch die Vereins-, Landes- bzw. Verbandstrainer initiiert werden.

Die sportliche und schulische Eignung resultiert aus dem Ergebnis einer komplexen Bewertung aller aktuellen Leistungen/Werte der voraussetzenden und sportartspezifischen Parameter, der schulischen Ergebnisse und aus der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit. Für diesen Eignungs- und Auswahlprozess ist eine enge Zusammenarbeit des Sports und der Schule mit den Eltern und Schülern/Sportlern erforderlich.

Gibt es mehr sportlich geeignete Bewerber/innen in einer Sportart als die geplante Einschulungskapazität, erfolgt die Einschulung auf der Grundlage der von den Sportfachverbänden erstellten Prioritätenreihenfolge der Kandidaten/innen.

Die sportfachliche Befürwortung (Einschulungsempfehlung) für die Förderung in der jeweiligen Sportart an einer Berliner Eliteschule des Sports erhalten die Eltern/Sorgeberechtigten schriftlich vom Landessportbund Berlin. Dieses Schreiben ist die Voraussetzung und notwendiger Bestandteil zur Einreichung der Unterlagen für die Schulanmeldung.

Schulische Voraussetzungen

Bei der Bewerbung an einer der Eliteschulen des Sports sind die aktuellen Rahmenbedingungen und Anforderungen der Bildungseinrichtung (u.a. Fremdsprachenfolge, Wahlpflichtfach Sport (Sekundarstufe 1) und Leistungskurs Sport in der gymnasialen Oberstufe) zu beachten.

Gute schulische und leistungssportliche Ausbildungsziele im Ganztagsbetrieb der Schule erfordern eine hohe Belastungsbereitschaft und -verträglichkeit seitens der Schüler/innen.Bewerber/innen sollten vom Grundsatz eine schulische Perspektive für die gymnasiale Reife, mindestens jedoch für den Mittleren Schulabschluss besitzen. Ziel der langfristigen Förderung ist es, die guten Rahmenbedingungen für die Koordinierung von schulischer Bildung und leistungssportlichem Training bis hin zum Abitur optimal zu nutzen.

Bei der Bewerbung sind nachfolgende Rahmenbedingungen an diesen Schulen zu beachten, die bei der Aufnahmeentscheidung zugrunde gelegt werden. Die Festlegung über Veränderungen von Profil- und Projektsportarten an allen Schulen erfolgt nach den Olympischen Sommer-/Winterspielen. Das hat nur Auswirkungen auf die Neueinschulungen. Die schulische und sportliche Förderung der Sportler/innen die an der Schule sind, wird weitergeführt.

Der Zeitraum der Ausbildung an den Eliteschulen des Sports ist an die kontinuierliche leistungssportliche Entwicklung der Schüler/innen gebunden. Die Grundlage der sportlichen Förderungswürdigkeit an diesen Schulen orientiert sich entsprechend der Altersklasse an dem Ergebnis der aktuellen Überprüfungskriterien der Sportarten. Auf der Grundlage des individuellen Förderplans und der sportlichen Ergebnisse trifft das jeweils verantwortliche Trainerteam des Fachverbandes in Zusammenarbeit mit der Schule die Entscheidung über die Fortsetzung der Förderung durch die Schule bzw. durch die Trainer/innen der Fachverbände in Abstimmung mit den jeweiligen Bundesstützpunktleitern*innen. Die Eltern/ Sorgeberechtigten und Schüler/innen werden durch die Schule und die Trainer/innen über den aktuellen Leistungsstand und die zu erwartende Perspektive rechtzeitig informiert und über die Kenntnis der individuellen Förderpläne ihrer Kinder direkt eingebunden. Diese Überprüfungen erfolgen im Jahresverlauf der 6., 8. und 10. Klasse für eine Bestätigung der Fortsetzung derSchulförderung zur 7., 9. und 11. Klasse.

Weitere Informationen zu folgenden Punkten:

Sportmedizinische Untersuchung durch das Zentrum für Sportmedizin Berlin

Sportliche Voraussetzungen/Anforderungen

Aufnahmeverfahren (siehe nachfolgenden Link):

https://www.lsb-berlin.de/fileadmin/redaktion/landessportbund/doc/leistungssport/eliteschulen/kriterien/Allg._Kriterien_Aufnahme_Eliteschule_Januar_2023.pdf